Ab dem 02.04.2022 sind die Corona-Maßnahmen nach dem Bundesinfektionsschutzgesetz weitestgehend ausgelaufen. Insbesondere entfallen Masken- und Testpflicht (bis auf wenige Ausnahmen, die den Sport nicht betreffen).
In Innenräumen und wenn es eng wird, wird das freiwillige Tragen einer Maske empfohlen.