Es ist wichtig, dass jeder seine geleisteten Arbeitsstunden in das Arbeitsbuch einträgt. Es kann nach Beendigung des ersten Halbjahres und am Jahresende nur das „abgerechnet“ werden, was im Arbeitsbuch steht.
Wenn jemand vergessen hat, seine geleisteten Arbeitsstunden einzutragen und bucht später die Lastschrift für nicht geleistete Arbeitsstunden zurück, so geht das zu seinen Lasten. Will heissen: Die Buchungsgebühr zahlt der Verursacher.
Die neuen Vereinsmitglieder, die mehrfach auf den Arbeitsdienst hingewiesen wurden, haben noch einige bis viele Stunden nicht geleistet. Es kann deswegen durchaus sein, dass für diese Mitglieder im Januar 2016 zusammen mit dem dann fälligen Mitgliedsbeiträgen für jeden eine Summe von ca. 150 Euro zusammenkommen kann. Ich bitte um Beachtung.