Dieses Jahr finden wieder wie gewohnt die Bezirksmeisterschaften statt. Unten findet ihr eine Aufstellung der wichtigsten Wettkämpfe mit dem dazugehörigen Termin und Austragungsort:
Bezirksmeisterschaften weiterlesenCorona-Lockerungen ab dem 02.04.2022
Ab dem 02.04.2022 sind die Corona-Maßnahmen nach dem Bundesinfektionsschutzgesetz weitestgehend ausgelaufen. Insbesondere entfallen Masken- und Testpflicht (bis auf wenige Ausnahmen, die den Sport nicht betreffen).
In Innenräumen und wenn es eng wird, wird das freiwillige Tragen einer Maske empfohlen.
Corona-Lockerungen ab dem 04.03.2022
Seit dem 04.03.2022 wurden die Corona-Regelungen gelockert. Für das Vereinsheim gilt nun wieder die 3G-Regelungen. Zugang ist also für Geimpfte, Genesene oder mit Test möglich. Weiterhin müssen medizinische Masken getragen werden.
2G Plus im Vereinsheim
Aktuell gelten für das Betreten des Vereinsheims die sog. 2G plus Regeln. Abgesehen von 3x Geimpft (2xGeimpft+Geboostert) oder 2xGeimpft+Getestet hat die Landesregierung (die Landesregierenden) in ihrer Weisheit (Weisheit:innen) die nachstehenden Merkmale (Merkmal:innen) für 2G+ festgelegt. Diese gelten ab dem 17.01.2022.
2G plus erfüllt
- 3x Geimpft: Ab dem Tag der Booster(3.)-Impfung
- 2x Geimpft + Test: Für 24 Stunden (Schnelltest) bzw 48 Stunden (PCR-Test)
- 2x Geimpft (frisch geimpft): Ab dem 15. Tag bis 3 Monate nach der (2.) Impfung
- 2x Geimpft + Genesen: Ab dem 29. Tag nach dem positiven PCR-Test
- Geimpft + Genesen + Booster : Ab dem Tag der Booster-Impfung
- Geimpft + Genesen: Ab dem 29. Tag bis 90 Tage nach dem positiven PCR-Test
- Genesen: Ab dem 29. Tag bis 90 Tage nach dem positiven PCR-Test
- Genesen + Geimpft: Ab dem Tag der Impfung bis 3 Monate nach der Impfung
- Genesen + Geimpft + Geboostert: Ab dem Tag der Boosterimpfung
- Genesen + Geimpft + Genesen: Ab dem 29. Tag bis 90 Tage nach dem positiven PCR-Test
- Genesen + Geimpft + Test: Für 24 Stunden (Schnelltest) bzw 48 Stunden (PCR-Test)
- Kinder bis zur Einschulung (kein Test notwendig)
- Unter 18 und Personen, die sich nicht impfen lassen können: Mit aktuellem Test bzw Testheft der Schule (und natürlich Attest)
- Doppelt geimpfte oder genesene Schüler; Mit einem Test pro Woche im Testheft
Eine Impfung mit Johnson & Johnson + 2. Impfung gilt in Hessen (und einigen anderen Bundesländern) nicht mehr als geboostert. Die vermeintliche Boosterimpfung erfüllt aber als frische Impfung ab dem 15. Tag bis 3 Monate die Anforderungen für 2G plus.
Beispiel: Impfung J&J im August 2021, Boosterimpfung mit Moderna am 16.12.2021. Bis zum 16.01.2022 galt man als geboostert, ab dem 17.01.2022 nicht mehr. Man erfüllt aber als frisch (doppelt) geimpfter die 2G plus Regeln bis einschließlich 15.03.2022.
2G Regelung im Vereinsheim
Am 26.11. ist eine neue Corona Verordnung in Hessen in Kraft getreten, diese betrifft leider auch unser Schützenhaus.
Auf Grund der Verordnung dürfen nur noch Personen unser Gebäude betreten, die entweder geimpft oder genesen sind (2G). Ein „frei“testen für ungeimpfte ist leider nicht mehr möglich.
Der Schießleiter überprüft die dementsprechenden Nachweise (u.a.Corona App), bitte denkt daran diese mitzuführen.
Bitte meldet euch für die Trainingstage bei dem jeweiligen Schießleiter (Sonntags – Diethelm, Mittwochs – Gerd und Freitags – Ulrike) mit der gewünschten Trainingszeit an, so können wir die Schießtermine besser planen.
Sobald neue Verordnungen, den Verein betreffend, in Kraft treten, setzen wir euch wieder baldmöglichst in Kenntnis.
Bleibt gesund und hoffentlich sieht man sich bald wieder im Verein
Protestaktion zur Waffenrechtsnovelle 2021
Der VDB (Verband deutscher Büchsenmacher) hat einen Briefgenerator entwickelt, in dem ein Anschreiben für die für dich zuständigen Bundestagsabgeordneten erstellt werden.
Protestaktion zur Waffenrechtsnovelle 2021 weiterlesenÖffnung ab 14.05. mit Termin
Nachdem endlich die Corona Zahlen auch in Kassel fallen, haben wir uns entschlossen, ab nächsten Freitag, den 14. Mai, das Vereinsheim wieder für alle Mitglieder zu öffnen.
Allerdings müssen wir weiterhin die Corona Auflagen beachten. Deshalb gilt :
Öffnung ab 14.05. mit Termin weiterlesenDrittes Waffenrechtsänderungsgesetz
Warum wird das Waffengesetz geändert?
Anlass für das Dritte Waffenrechtsänderungsgesetz ist die Umsetzung der im Jahre 2017 geänderten EU-Feuerwaffenrichtlinie. Die Änderung der Richtlinie erfolgte als Reaktion auf die Terroranschläge von Paris im Jahre 2015. Über die Umsetzung der EU-Feuerwaffenrichtlinie hinaus wird das nationale Waffenrecht fortentwickelt, insbesondere um den Zugang von Extremisten zu Waffen möglichst zu verhindern.
Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz weiterlesenHygienekonzept
Um den Trainingsbetrieb in Zeiten der Corona-Pandemie wieder aufnehmen zu können, sind wir gezwungen nachfolgende Auflagen und Beschränkungen umzusetzen:
Hygienekonzept weiterlesenAnhebung der Mitgliedsbeiträge
Bei der letzten Mitgliederversammlung im Januar wurde von der Abteilungsleitung eine Erhöhung der Mitgliedsbeiträge empfohlen. Hierüber waren alle Mitglieder aufgerufen, auch schriftlich bzw. per Email, abzustimmen.
Die Mitglieder haben sich mehrheitlich für eine Erhöhung der Mitgliedsbeiträge entschieden. Aufgrund der aktuellen Situation wird diese Erhöhung aber erst ab 2021 vollzogen.